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   BSG, 14.09.1994 - 3/1 RK 53/93   

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BSG, 14.09.1994 - 3/1 RK 53/93 (https://dejure.org/1994,11533)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 3/1 RK 53/93 (https://dejure.org/1994,11533)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 3/1 RK 53/93 (https://dejure.org/1994,11533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten für ein Brillengestell mit Sonderausstattung bei körperlicher und geistiger Behinderung; Zuschussregelung für Brillengestelle; Zweck der Mindestgebrauchszeit für eine Sehhilfe; Ausnahme von der Zuschussregelung für eine Sehhilfe; Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Aus Art. 14 GG kann aber auch im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber jede hart oder unbillig erscheinende Einzelauswirkung berücksichtigen müßte (vgl BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG; BVerfGE 36, 73, 84 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] = SozR Nr. 96 zu Art. 3 GG).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    In § 62 SGB V hat er allgemein Versicherte von Zuzahlungen von Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Fahrkosten befreit, soweit innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen überschritten werden (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Dies gilt nicht nur für solche Brillengestelle, die - wie etwa Kinder- und Sportbrillen - serienmäßig angefertigt werden, sondern auch für Sonderanfertigungen, wie vom Senat mit Urteil vom 14. September 1994 (3/1 RK 36/93, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Aus Art. 14 GG kann aber auch im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber jede hart oder unbillig erscheinende Einzelauswirkung berücksichtigen müßte (vgl BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG; BVerfGE 36, 73, 84 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] = SozR Nr. 96 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Aus Art. 14 GG kann aber auch im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber jede hart oder unbillig erscheinende Einzelauswirkung berücksichtigen müßte (vgl BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG; BVerfGE 36, 73, 84 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] = SozR Nr. 96 zu Art. 3 GG).
  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 21/86

    Zum Regelungsgehalt des § 182g RVO

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Sie stand einem Anspruch auf Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Zerstörung allerdings nur entgegen, wenn die Brille wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherten zerstört worden war (BSGE 62, 85, 89 f).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 59/93

    Einstufung von Hörgerätebatterien als Sachleistung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
    Es handelt sich deshalb jedenfalls um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums (vgl zum Ausschluß von Hörgerätebatterien Urteile des Senats vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 59/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt und 3/1 RK 35/93 und hierzu BVerfG vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1859/94 -).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Die Vorschrift greift auch dann ein, wenn ein Sehbehinderter ein spezielles Brillengestell, wie zB eine Sportbrille, aus von seinem Willen unabhängigen Gründen benötigt, etwa im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht für den Turnunterricht oder wegen der besonderen Art der Behinderung (vgl dazu auch Urteil des Senats vom 14. September 1994 - 3/1 RK 53/93).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93

    Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Brillengestelle

    Die unterschiedliche Kostenstruktur schließt nicht aus, sie dennoch einer Kostenbegrenzung und Pauschalierung zu unterwerfen, wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der individuellen Anpassung von neuen Brillengestellen entschieden hat (vgl Urteile vom 14. September 1994 - 3/1 RK 53/93 und 3/1 RK 36/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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